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Masken

OP Masken bei A+M Care

Bei uns erhalten Sie Qualitätsmasken aus deutscher Produktion. Die OP-Masken für Erwachsene und A+M FFP2 Masken werden in unserer Fertigung hergestellt, die Kindermasken von einem Partner in Rheinland-Pfalz.

 

Bei den Atemschutzmasken bieten wir eine Vielzahl an unterschiedlichen Typen an. Sowohl FFP2 als auch FFP3 Masken sind erhältlich. Zudem mit Ohrenbändern und Kopfbebänderung, sowie in verschiedenen Formen ("Schmetterling", "Entenschnabel", "Fischmaul" oder "Cup"), die je nach Gesichtsform einen optimalen Tragekomfort bieten. Natürlich  können Sie bei uns nicht nur weiße Masken kaufen, sondern auch schwarze, bunte und Masken mit Mustern.

1 Produkt

 

Wissenswertes über OP Masken und FFP2 Masken

 

Bei Masken wird zwischen verschiedenen Maskentypen unterschieden:

  • Medizinische Masken gemäß Norm DIN EN 14683 gelten als Medizinprodukt
  • Atemschutzmasken (FFP1, FFP2, FFP3) gemäß DIN EN 149 gelten als persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Mund-Nasen-Bedeckung (MNS), Alltagsmasken, Stoffmasken und andere Gesichtsmasken ohne Vorgaben und durch eine Norm festgeschriebene Prüfung.

 

Medizinische Masken

Diese werden oft auch als OP Masken bezeichnet und bieten einen hohen Schutz für die Mitmenschen und Patienten vor Bakterien und Viren. Daher eignet sich dieser Mundschutz bei angeordneter Maskenpflicht zum Schutz vor Atemwegsinfektionen. Es wird hier oft von Fremdschutz gesprochen, z.B. wird der Patient während eines chirurgischen Eingriffes vor infektiösen Keimen geschützt. In epidemischen und pandemischen Situationen wird die Verbreitung von Infektionen durch das Tragen der medizinischen Masken erheblich eingeschränkt – sofern möglichst jeder eine Gesichtsmaske trägt, aber mindestens jeder potentiell Infizierte.

Gemäß der Norm DIN EN 14683 werden bestimmte Kriterien geprüft:

  1. Bakterielle Filterleistung (BFE)
  2. Druckdifferenz
  3. Mikrobiologische Reinheit
  4. Druck des Spritzwiderstandes
  5. Biokompatibilität

 

Prüfung Typ I Typ II Typ IIR
Bakterielle Filterleistung (BFE), (%) ≥ 95 ≥ 98 ≥ 98
Druckdifferenz (Pa/cm2) < 40 < 40 < 60
Druck des Spritzwiderstandes (kPA) entfällt entfällt ≥ 16,0
Mikrobiologische Reinheit (KBE/g) ≤ 30 ≤ 30 ≤ 30
Biokompatibilität gemäß Normreihe EN ISO 10993 Keine Hautreizung oder Irritation darf auftreten

 

Die Masken werden gemäß der Testergebnisse der Kriterien in 3 Typen unterteilt:

  • Typ I medizinische Maske soll nur von Patienten und Personen in epidemischen und pandemischen Lagen getragen werden, um die Infektionsverbreitung zu verringern. Nicht für medizinisches Fachpersonal oder in Operationsräumen gedacht.
  • Typ II medizinische Gesichtsmaske kann von allen Patienten, Personen und medizinischem Personal getragen werden, sofern der Träger keine Spritzer von kontaminierter Flüssigkeit beim Tragen erwartet.
  • Typ IIR OP Maske kann ebenso von allen Personengruppen getragen werden. Diese OP-Masken bieten zusätzlich einen Schutz des Trägers vor Flüssigkeitsspritzern (z.B. Blut, Lymphe, Sekrete etc.)

 

Um diesen Schutz zu gewährleisten bestehen die OP-Masken aus verschiedenen Vliesstoffen (Spinnvlies und sogenanntes Meltblown-Filtervlies). Der Nasenbügel besteht meist aus einem kunststoffumwickelten Metalldraht und sorgt dafür, daß die Maske eng an der Nase anliegt. Oft werden Masken mit elastischen Ohrschlaufen verwendet. Für mache Träger und Situationen sind Masken mit Kopfbändern zum Binden besser geeignet.

Die medizinische Maske gilt als Medizinprodukt der Klasse I gemäß der europäischen Verordnung 2017/745 (MDR = Medical Device Regulation). Die Masken müssen einem Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen werden und die Einhaltung der Regularien und Normen wird durch Behörden überwacht.

Die Verpackung muß ein CE Zeichen tragen, sowie Angaben zur Haltbarkeit, Lagerbedingungen und dem Hersteller enthalten.

 

Die OP Masken sollen möglichst eng am Gesicht anliegen, sowie Mund und auch Nase bedecken. Beim Ausatmen, Sprechen, Niesen und Husten können kleine Tröpfchen und Aerosole aus Mund und Nase freigesetzt werden, die in der Luft umherfliegen und Mitmenschen infizieren können.

 

Atemschutzmasken

Die partikelfiltrierenden Halbmasken sind für den Schutz des Trägers, also dem Eigenschutz bestimmt und sollen diesen vor den Gefahren von Stäuben und Aerosolen schützen. Sie bieten keinen Schutz vor giftigen oder gesundheitsgefährdenden Gasen in der Atemluft.

 

Die Anforderungen an die Atemschutzmaske kommen aus dem Arbeitsschutz und sind daher für den Schutz des Trägers geeignet. Atemschutzmasken ohne Ventil bieten zudem einen guten Fremdschutz.


Die Anforderungen an die Maske werden in der Norm DIN EN 149 festgelegt:

 

  • Filterung von Partikeln größer als 0,6 μm
  • Gesamtleckage
  • Durchlass des Filtermediums
  • Atemwiderstand Einatmen 30l/min
  • Atemwiderstand Einatmen 95l/min
  • Atemwiderstand Ausatmen 160l/min
  • Hautverträglichkeit
  • Entflammbarkeit
  • Kohlendioxydgehalt der Einatemluft
  • Einspeicherprüfung

 

Gemäß der Norm wird in folgende Schutzklassen eingeteilt:

  • FFP1
  • FFP2
  • FFP3

Wobei das FFP für Filtering Face Piece steht.

Zudem werden einige Schutzmasken mit Ausatemventil ausgestattet, um das Ausatmen bei schwerer Arbeit zu erleichtern. Masken mit Ausatemventil bieten keinen Fremdschutz und sollen daher in Pandemien wie z.B. der SARS COV2 Coronapandemie nicht verwendet werden.

Da die Schutzmasken oft in staubiger Umgebung eingesetzt werden, kann eine zusätzliche Einspeicherprüfung mit Dolomitstaub durchgeführt werden, um das Zusetzen des Filters mit Staub zu Simulieren. Anschließend wird der Atemwiderstand gemessen.

Die meisten Atemschutzmasken sind für die Nutzungsdauer von ca. 8 Stunden bzw. einer Schicht ausgelegt. Der Filter der Maske ist nicht austauschbar und wird durch die Verwendung zugesetzt bzw. verliert die elektrostatische Ladung und somit die Filterleistung. Wiederverwendbare Masken sind meist als Atemschutzhalbmaske oder Atemschutzvollmaske mit austauschbaren Filterelementen ausgestattet.

 

Kennzeichnung der Atemschutzmaske

 

Schutzklasse:                                                    z.B. FFP2

Wiederverwendbarkeit, bei Einmalmasken:      NR (non reusable)

Bestandene Einspeicherprüfung:                      D

 

Anwendungsbeispiele

              FFP1                 FFP2                FFP3
Pandemieschutz                            ●                           ●
Lebensmittelindustrie                         ●                            ●                           ●
Baustelle                         ●                            ●                           ●
Reinigungsarbeiten (Haushalt, Pollen)                         ●                            ●                           ●
Schleifen / Fräsen                         ●                            ●                           ●
Bergbau                            ●                           ●
Holzverarbeitung                            ●                           ●
Metallindustrie                            ●                           ●
Chemische Industrie                            ●                           ●
ungiftigen und nicht-fibrogenen Stäuben festen und flüssigen gesundheitsschädlichen Stäuben, Rauch und Aerosolen giftigen und gesundheitsschädlichen Stäuben, Rauch und Aerosolen wie z.B. krebserzeugende Partikel, radioaktive Partikel, luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2+3 und Enzyme

 

Leistungsvergleich der Schutzklassen

FFP1 FFP2 FFP3
Schadstoffkonzentration desArbeitsplatzgrenzwertes AGW(gemäß TRGS 900) 4-fach 10-fach 30-fach
Filterung von Partikelngrößer als 0,6 μm 80% 94% 99%
Max. Gesamtleckage 22% 8% 2%
Max. Durchlass des Filtermediums 20% 6% 1%
Max. Atemwiderstand Einatmen 30l/min 0,6 mbar 0,7 mbar 1,0 mbar
Max. Atemwiderstand Einatmen 95l/min 2,1 mbar 2,4 mbar 3,0 mbar
Max. Atemwiderstand Ausatmen 160l/min 3,0 mbar 3,0 mbar

 

Die Atemschutzmasken bestehen ebenso aus verschiedenen Vlieslagen (Spinnvlies und eine oder mehrere Schichten Meltblown-Filtervlies), wobei die Filtereigenschaften des Filtervlies für die Schutzwirkung verantwortlich sind. Der Nasenbügel besteht meist aus einem kunststoffumwickelten Metalldraht und sorgt dafür, daß die Maske eng an der Nase anliegt. Oft werden Masken mit elastischen Ohrenbändern verwendet, es gibt allerdings auch einige Modelle mit Kopfbebänderung.

 

Die Partikelfiltrierenden Halbmasken gelten als persönlichen Schutzausrüstung (PSA) der Klasse III gemäß der europäischen Verordnung 2016/425. Die Masken müssen einem Konformitätsbewertungsverfahren durch eine benannte Stelle unterzogen werden. Hierbei werden die Baumuster gemäß der Norm DIN EN 149 geprüft. Zudem findet eine regelmäßige Überwachung der Fertigung statt.

Die Verpackung muß ein CE Zeichen in Kombination mit der 4-stelligen Nummer der benannten Stelle tragen, sowie Angaben zum Einsatzbereich, der Haltbarkeit, Lagerbedingungen und dem Hersteller enthalten.

 

Die Masken sollen möglichst eng am Gesicht anliegen, sowie Mund und auch Nase bedecken. Dazu müssen die Ohrschlaufen oder Kopfbänder die Maske eng an das Gesicht ziehen, damit die Leckage gering ist. Nur durch einen dichten Sitz und das korrekte Tragen der Maske wird der Schutz gewährleistet.

 

 

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