Pflegegrad 1
Normalerweise sind die Leistungen der Pflegeversicherung für Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 vorgesehen. Allerdings werden auch bei Pflegebedürftigen mit geringeren Beeinträchtigungen, die dem Pflegegrad 1 zugeordnet sind, bestimmte Leistungen gewährt. Diese dienen dem Ziel, die Selbstständigkeit zu bewahren, wiederherzustellen und die Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit zu verhindern. Die Schwerpunkte dieser Leistungen zielen darauf ab, den Verbleib der Pflegebedürftigen in ihrer häuslichen Umgebung zu ermöglichen, auch wenn sie noch keinen vollen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung haben.