Pflegegrad 1

Normalerweise sind die Leistungen der Pflegeversicherung für Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 vorgesehen. Allerdings werden auch bei Pflegebedürftigen mit geringeren Beeinträchtigungen, die dem Pflegegrad 1 zugeordnet sind, bestimmte Leistungen gewährt. Diese dienen dem Ziel, die Selbstständigkeit zu bewahren, wiederherzustellen und die Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit zu verhindern. Die Schwerpunkte dieser Leistungen zielen darauf ab, den Verbleib der Pflegebedürftigen in ihrer häuslichen Umgebung zu ermöglichen, auch wenn sie noch keinen vollen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung haben.

Die Einstufung in Pflegegrad 1: Voraussetzungen und Leistungen

Pflegegrad 1 bezeichnet eine "geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" bei Pflegebedürftigen und gewährt diesen entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Um Pflegegrad 1 zu erhalten, müssen Versicherte zuerst einen Antrag auf Pflegegrad bei ihrer zuständigen Pflegekasse stellen. Anschließend erfolgt eine Untersuchung ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit durch einen Gutachter, der entweder dem Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) angehört.

Die Einstufung erfolgt anhand eines Punktesystems. Je selbstständiger ein Antragsteller ist, desto weniger Punkte erhält er und wird einem niedrigeren Pflegegrad zugeordnet. Pflegegrad 1 setzt voraus, dass bei der Begutachtung zwischen 12,5 und weniger als 27 Punkten ermittelt werden.

Im Pflegegrad 1 stehen folgende Leistungen zur Verfügung:

  1. Pflegeberatung
  2. Beratung in der eigenen Häuslichkeit
  3. Wohngruppenzuschlag
  4. Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
  5. Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfeldes
  6. Leistungen zur ergänzenden Unterstützung bei der Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen sowie zur Versorgung mit digitalen Pflegeanwendungen
  7. Monatlicher Zuschuss bei vollstationärer Pflege
  8. Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen
  9. Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzfristiger Arbeitsverhinderung
  10. Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
  11. Entlastungsbetrag
  12. Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen

Diese Leistungen sind darauf ausgerichtet, die Bedürfnisse und Anforderungen von Pflegebedürftigen im Pflegegrad 1 zu erfüllen und ihre Lebensqualität zu verbessern.

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