Die Pflegebegutachtung nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) beinhaltet verschiedene Kriterien, anhand derer die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird:
1. Mobilität: Inwieweit kann sich die zu begutachtende Person eigenständig fortbewegen und ihre Körperhaltung verändern?
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Sind die Antragsteller noch in der Lage, sich zeitlich und örtlich zu orientieren? Können sie Entscheidungen treffen, Gespräche führen und ihre Bedürfnisse mitteilen?
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie häufig benötigt die betroffene Person Unterstützung aufgrund psychischer Herausforderungen wie aggressivem oder ängstlichem Verhalten?
4. Selbstversorgung: Inwieweit können sich die zu Begutachtenden noch eigenständig täglich waschen und pflegen?
5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Welche Hilfe benötigen die Antragsteller bei der Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen wie beispielsweise Dialyse oder Verbandswechsel?
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie autonom können die Begutachteten ihren Tagesablauf gestalten und soziale Kontakte pflegen?
Neben diesen sechs Modulen gibt es noch zwei weitere Pflegegrad-Module: "Außerhäusliche Aktivitäten" und "Haushaltsführung". Diese beiden Module werden jedoch nicht für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit herangezogen, sondern dienen vor allem Pflegekräften zur individuelleren Pflegeplanung.