Im Jahr 2017 wurden die neuen Pflegegrade erstmals eingeführt, wobei zuvor das System der Pflegestufen existierte. Die entscheidende Veränderung bestand darin, dass Versicherte mit einer bestehenden Pflegestufe im Jahr 2017 automatisch in den entsprechenden Pflegegrad übergeleitet wurden. Dieser Übergang erfolgte ohne die Notwendigkeit eines neuen Antrags und ohne erneute Begutachtung.
Automatische Überleitung von Pflegestufen zu Pflegegraden
Im Zuge dieser Umstellung wurden alle Pflegebedürftigen, die bis zum 31. Dezember 2016 entweder die "Pflegestufe 0" mit dem Merkmal Demenz oder die Pflegestufe 1 ohne Demenz aufwiesen, automatisch in den neuen Pflegegrad 2 überführt. Für Demenzkranke, die zuvor der Pflegestufe 1 zugeordnet waren, wurde hingegen der Pflegegrad 3 festgelegt.
Bestandschutz gewährleistet keine Leistungseinbußen
Ein wichtiger Aspekt dieser Umstellung war die Implementierung eines Bestandschutzes, der sicherstellte, dass die Betroffenen durch diese Veränderung keinesfalls geringere Leistungen erhielten. Vielmehr zeigte sich in der Praxis oft, dass die Umstellung erheblich mehr Unterstützung bot. Zum Beispiel erhielten diejenigen, die zuvor in der Pflegestufe 1 waren, im Jahr 2017 fast 1,5 Mal mehr Pflegegeld als im Jahr zuvor.