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Welche Voraussetzungen für den Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 entspricht einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Fast die Hälfte aller Menschen, bei denen hierzulande eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde, haben den Pflegegrad 2. Er ist der zweitniedrigste Pflegegrad, trotzdem sind bei Menschen mit Pflegegrad 2 Alltagskompetenz und Selbstständigkeit bereits deutlich eingeschränkt und es besteht auch ein Anspruch auf professionelle Pflege, allerdings in geringem Umfang. Wie bei allen anderen Pflegegraden, erfolgt auch die Zuteilung des Pflegegrades 2 durch die Pflegekasse. Nach der Antragstellung bei der Pflegekasse folgt die Begutachtung durch einen Mitarbeiter des MDK, welche Aufschluss über den Umfang der Einschränkungen und die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit geben soll. Ein vorgegebener Fragebogen mit insgesamt 65 Merkmalen stellt dabei sicher, dass Betroffene umfassend befragt und so beurteilt werden, dass ihre tatsächliche Lebens- und Pflegesituation widerspiegelt werden.

Die Fragen beziehen sich auf insgesamt sechs entscheidende Bereiche:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Der Fragebogen funktioniert nach einem Punktesystem und die sechs Bereiche werden unterschiedlich gewichtet, wobei der Bereich „Selbstversorgung“ mit 40 Prozent am höchsten gewichtet wird. Je nachdem, wie ausgeprägt die Beeinträchtigungen sind, können für alle Fragen insgesamt zwischen 0 und 100 Punkte vergeben werden, wobei 0 Punkte bedeutet, dass kein Pflegegrad zugesprochen wird, 100 Punkte bedeuten Pflegegrad 5. Eine Gesamtpunktzahl zwischen 27 und 47 bedeutet für die Betroffenen, dass ihnen Pflegegrad 2 zugesprochen wird. In der Regel sprechen die Gutachter des MDK bei Abgabe ihres Pflegegutachtens eine Empfehlung zum Pflegegrad aus, dem üblicherweise auch entsprochen wird, entschieden und mitgeteilt wird die Zuordnung aber letztendlich durch die Pflegekasse. Wer mit dem ihm zugesprochenen Pflegegrad nicht einverstanden ist oder gar einen Ablehnungsbescheid erhalten hat, kann und sollte innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse einlegen.

Welche Leistungen bei Pflegegrad 2

Wenn Ihnen von der Pflegekasse Pflegegrad 2 zuerkannt wurde, haben Sie Anspruch auf Geld- und Sachleistungen. Neben dem monatlichen Entlastungsbetrag, der bereits ab Pflegegrad 1 gewährt wird, stehen Ihnen noch weitere Pflegeleistungen zur Verfügung. Welche Leistungen Sie von der Pflegekasse erhalten, hängt unter anderem davon ab, wie Sie Ihre Pflege gestalten:

  • Wenn Sie stationär untergebracht werden, gewährt Ihnen die Pflegekasse einen Zuschuss zu den Pflegekosten, der direkt mit der Einrichtung abgerechnet wird.
  • Wenn Sie zu Hause von Angehörigen oder 24-Stunden-Pflegekräften versorgt werden, erhalten Sie Pflegegeld.
  • Wenn Sie von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt werden, haben Sie Anspruch auf Pflegesachleistungen.
  • Zusätzlich können Sie auch Kurzzeit- und Verhinderungspflege bis zu einem bestimmten Betrag in Anspruch nehmen.

Oftmals ist auch eine kombinierte Pflege möglich, zum Beispiel wenn privat gepflegte Pflegebedürftige zusätzlich die Dienste eines ambulanten Pflegedienstes benötigen, etwa für medizinische Behandlungspflege.

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